Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts umfasst meine Tätigkeit als Rechtsanwältin die Eingehung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bereits beim Abschluss des Arbeitsverhältnisses werden oft Fehler gemacht, die teilweise gravierende Folgen für das Arbeitsverhältnis haben können. Besondere Bedeutung kommt hier der Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu. Hier werden nach meinen Erfahrungen oftmals Fehler gemacht, die nicht mehr nachzubessern sind. Das Überschreiten der Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht hat zur Folge,dass der Arbeitnehmer, sich nicht mehr darauf berufen kann, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Gerade hier ist daher ein schnelles Tätigwerden meinerseits notwendig.

Rufen Sie uns unter 04421 139520 an, um persönlich beraten zu werden.