Pferderecht

Das Pferderecht befasst sich mit Rechten und Pflichten rund um das Pferd.Es regelt die tierärztliche Untersuchung vor dem Kauf, den Kaufvertrag, die Sachmängelhaftung und Gewährleistungsrechte. Ist der Käufer unzufrieden mit den Qualitäten des Pferdes oder ist das Pferd mit einem Mangel behaftet, berate ich Sie gerne und vertrete Sie vor Gericht. Das Pferderecht befasst sich außerdem mit den Gefahren die durch das Tier entstehen können. (§§ 833,834 BGB). Das Pferderecht regelt aber auch mit Schadensansprüchen gegen die, die mit dem Tier zu tun haben. Wenn ein Tierarzt vor dem Kauf eines Pferdes das Tier nicht sorgfältig untersucht hat oder wenn ein Hufschmied seine Arbeit an dem Pferd nicht ordnungsgemäß durchführt, können Regressansprüche geltend gemacht werden.

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