Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst vor allem die Bereiche Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren, Führerscheinverfahren, Unfallregulierung und Auseinandersetzungen mit der gegnerischen oder eigenen Versicherung. Mein Tätigwerden im Zusammenhang mit dem Verlust der Fahrerlaubnis richtet sich auf eine Vermeidung des Verlustes und auf eine rechtzeitige und vorsorgende Beratung desjenigen, der die Erlaubnis verloren hat, damit es bei der Wiedererteilung möglichst keine Probleme gibt. Im Falle eines Verkehrsunfalls vertreten wir Sie schon bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner. Dies ist insbesondere wichtig, da nur durch die Kenntnis der Rechtslage und der Rechtsprechung eine möglichst vollständige Durchsetzung aller Ansprüche, wie Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Unkostenpauschale, Ersatz von Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und nicht zuletzt einem angemessenen Schmerzensgeld, möglich ist. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten der Beauftragung eines Anwaltes immer von der Partei zu tragen sind, die den Unfall verursacht hat. Auch gibt es nach Unfällen Probleme mit der eigenen Versicherung, die entweder den eigenen Schaden nicht voll ersetzen will oder den Schaden des Unfallgegners reguliert, obwohl man der Meinung ist, dieser habe den Unfall verursacht.

Rufen Sie uns unter 04421 139520 an, um persönlich beraten zu werden.