Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts berate ich Sie sowohl auf dem Gebiet des gewerblichen als auch des privaten Mietrechts. Insbesondere nach der Reform des Mietrechts am 01.09.2001 ist die Notwendigkeit rechtlicher Beratungen in vielen Bereichen wieder angestiegen. Auch im Mietrecht erstreckt sich unsere Beratung vom Zeitpunkt der Begründung eines Mietverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Während des Bestehens des Mietverhältnisses berate ich über den Umfang der Rechte gegenüber dem Mieter oder Vermieter und helfe bei der Durchsetzung dieser Rechte. Auch bei der Beendigung von Mietverhältnissen kommt es häufig zu Differenzen, die vor allem bei den Fragen der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und zur Herstellung des ursprünglichen Zustands begründet liegen.

Rufen Sie uns unter 04421 139520 an, um persönlich beraten zu werden.